§1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote der Hundeschule Labrador, Beagle & Co. sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.
§2 Anmeldung
Die Anmeldung für Kurse, Walks, Kompakt-Kurse, Intensiv-Workshops, Intensiv-Coaching, Einzel- und Gruppentermine, Prüfungen, Zulassungsprüfungen, sowie Ausbildungen, in Folge Angebote bei Labrador, Beagle & Co. (Veranstalter) muss schriftlich erfolgen. Versand auf dem Postweg, als PDF per WhatsApp oder als Mail-Anhang mit Original Unterschrift. Die Anmeldung wird in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, da die Teilnehmerzahlen begrenzt sind. Die Anmeldung ist verbindlich. Durch Zusendung einer Anmeldebestätigung oder Rechnung kommt ein Vertrag zustande. Mit der verbindlichen Anmeldung zu einem Angebot erklärt der Kunde die Kenntnis und Akzeptanz der geltenden AGB. Jede verbindliche Anmeldung zu einem Angebot ist verbindlich und kann gemäß der Stornierungsbedingungen abgesagt werden.
§3 Gültigkeit
Preise und AGB können jederzeit geändert werden. Es gelten immer die aktuellen Preise und AGB, die alten AGB und Preise verlieren mit Veröffentlichung der neuen AGB und der neuen Preise ihre Gültigkeit.
§4 Mitbringen der Hunde
Generell sind die Hunde während des Angebots an der Leine zu führen. Es ist selbstständig ein Sicherheitsabstand zu anderen Hunden und Menschen einzuhalten. Es kann vorkommen, dass der Hund zeitweise im Auto bleiben muss. Generell hat der Teilnehmer für die entsprechende Infrastruktur und das Wohlbefinden des Hundes (Wasser, Decke, Schatten, Sicherheit usw.) selbst zu sorgen. Bei einem Angebote, welches hauptsächlich theoretischen Inhalt hat, können Hunde auf Anfrage und wenn sie sich ruhig verhalten, mitgebracht werden.
§5 Räumlichkeiten und Gelände
Das Betreten des Trainingsgeländes und der Trainingshalle ist nur mit Erlaubnis des Trainers und nur unter Aufsicht gestattet. Das Begehen und Erklettern der Übungsgeräte für Hunde ist den Menschen nicht erlaubt. Eltern haften für ihre Kinder. Generell ist der Kot aufzusammeln und selbst zu entsorgen. Kot-Tüten müssen immer mitgeführt werden.
§6 Impfschutz
Es können nur Hunde an Angeboten teilnehmen, die über einen gültigen und vollumfänglichen Impfschutz verfügen und frei von ansteckenden Krankheiten sind. Auf Verlangen ist der Impfausweis vorzuweisen.
§7 Tierhalterhaftpflichtversicherung
Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen. Auf Verlangen ist die Police vorzuweisen.
§8 Zusammenstellung der Kurse und Gruppen-Termine
Der Veranstalter behält sich die Zusammenstellung einer Trainingsgruppe vor.
§9 Unterrichtung des Trainers über Erkrankungen und Verhaltensauffälligkeiten des Hundes
Der Kunde ist verpflichtet den Trainer über akute oder chronische Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität, Ängstlichkeit oder Läufigkeit seines Hundes 24 Stunden vor dem Angebotstermin zu informieren. Der Trainer kann jederzeit Hunde aus o.g. Gründen vom Angebot ausschließen.
§10 Zahlung & Rechnung
Die Gebühr für die Angebote sind nach Rechnungsstellung binnen 14 Tagen auf das mitgeteilte Konto zu überweisen, aber noch vor Angebotsbeginn. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach der Anmeldung. Die Zahlung ist auch als Barzahlung möglich. Bei Zahlungsverzug erlischt die Teilnahmeberechtigung. Angebote mit mehrere Terminen, sind als Komplettangebot zu verstehen. Nicht in Anspruch genommene Einheiten verfallen. Angebote, die individuell vereinbart werden, verfallen ebenfalls bei nicht in Anspruchnahme 3 Monate nach der verbindlichen Anmeldung.
Jede angefangene halbe Stunde wird voll berechnet und richtet sich nach den Preisen für einen Einzeltermin ohne Fahrtgebühren.
§11 Ratenzahlung
In Ausnahmefällen kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Diese Vereinbarung muss schriftlich mit Labrador, Beagle & Co. getroffen werden. Die Zahlung muss fristgerecht zu dem vereinbarten Datum auf dem Konto von Labrador, Beagle & Co eingegangen sein. Sollte es zu einem Verzug von mindestens 3 Tagen kommen behalten wir uns vor, Verzugsgebühren von 5 € zusätzlich einzufordern. Bei einem Verzug von mindestens 10 Tagen werden zusätzlich 10 € fällig.
§12 Rücktritt
Bei einem Rücktritt einer Ausbildung, egal aus welchem Grund, bis vier Wochen vor Angebotssbeginn – maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter – fällt eine Stornogebühr in Höhe eines Drittels des vereinbarten Preises an. Bei einem Rücktritt bis zwei Wochen vor Angebotssbeginn ist eine Stornogebühr in Höhe der Hälfte des vereinbarten Preises zu zahlen. Bei einem späteren Rücktritt beträgt die Stornogebühr hundert Prozent der Teilnahmegebühr. Soweit der vereinbarte Preis schon bezahlt wurde und der Veranstalter diesen teilweise zu erstatten hat, wird dieser Erstattungsanspruch erst fällig, sobald dem Veranstalter schriftlich eine Bankverbindung für die Rückzahlung mitgeteilt wurde. Der Kunde kann einen Ersatzteilnehmer stellen. Mit Zustimmung des Veranstalters, sowie bestandener Zulassungsprüfung des Ersatzteilnehmers, kann dieser gegen eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 25€ – vom stornierenden Kunden zu zahlen – den stornierten Platz einnehmen.
Bei einem Rücktritt eines anderen Angebots, egal aus welchem Grund, bis eine Woche vor Angebotssbeginn – maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter – fällt keine Stornogebühr an. Bei einem späteren Rücktritt beträgt die Stornogebühr hundert Prozent der Teilnahmegebühr. Soweit der vereinbarte Preis schon bezahlt wurde und der Veranstalter diesen teilweise zu erstatten hat, wird dieser Erstattungsanspruch erst fällig, sobald dem Veranstalter schriftlich eine Bankverbindung für die Rückzahlung mitgeteilt wurde. Der Kunde kann einen Ersatzteilnehmer stellen. Mit Zustimmung des Veranstalters, sowie erfolgten Kennenlerntermins, kann dieser gegen eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 25€ – vom stornierenden Kunden zu zahlen – den stornierten Platz einnehmen.
Bei Abbruch des Angebots ist eine Rückzahlung (auch Teilrückzahlung) ausgeschlossen. Ebenso ist eine Unterbrechung oder Pause des Angebots nicht möglich. Angeboten mit mehreren theoretischen und oder praktischen Terminen gelten als abgebrochen, wenn der Teilnehmer mindestens 30 Tage lang nicht mit dem Kursleiter Kontakt aufnimmt, innerhalb von 60 Tagen bei Ausbildungen oder 21 Tagen bei anderen Angeboten mit theoretischen oder praktischen Einheiten teilnimmt oder die Zahlung weder im Voraus, noch noch zur ersten Einheit vorliegt. Ratenzahlungen bilden hierbei eine Ausnahme, in soweit sie schriftlich vereinbart wurden.
§13 Absage durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich vor, ohne Angabe von Gründen, den Ort zu wechseln. Der Teilnehmer muss am Tag des Angebots erreichbar sein, damit der Veranstalter eine Veränderung der Daten mitteilen kann. Ist der Teilnehmer nicht zu erreichen, geht der Ausfall zu seinen Lasten. Der Veranstalter behält sich vor, das jeweilige Angebot aus wichtigen Gründen und nach eigenem Ermessen abzusagen bzw. abzubrechen. In diesen Fällen wird das Angebot an einem anderen Termin nachgeholt bzw. anteilig zurück erstattet. Es besteht kein Recht auf Durchführung. Bei einer Absage werden bereits gezahlte Kursgebühren erstattet. Der Veranstalter behält sich vor Teilnehmer von einem Angebot auszuschließen, wenn grob fahrlässig, tierschutzwidrig oder mit Gewalt auf einen Hund oder Mensch eingewirkt wird. Eine Rückzahlung der Veranstaltungsgebühr erfolgt in diesem Falle nicht. Labrador, Beagle & Co schließt Kunden nach der ersten nicht eingehaltenen Verwarnung wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, von sämtlichen Veranstaltungen aus. Primär gilt dies für Vernachlässigung der Fürsorge für das Tier sowie für gewaltsame Akte gegen das Tier. Würge-, Stachelhalsbänder, Elektrogeräte, Zwangsgeräte und andere Gegenstände, die dem Tier Schmerzen zufügen lehnt Labrador, Beagle & Co kompromissfrei ab. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz während und/oder außerhalb von Labrador, Beagle & Co Angeboten werden beim zuständigen Veterinäramt zur Anzeige gebracht.
§14 Erfolg
Eine Erfolgsgarantie hinsichtlich des Angebots des Hundes wird nicht gegeben.
Ein Erfolg des Trainings ist allein vom Hundehalter/Besitzer abhängig. Der Hundehalter/Besitzer willigt ein, den Trainingsanweisungen Folge zu leisten. Bei fehlendem Erfolg des Trainings besteht kein Schadensersatz für den
Hundehalter/Besitzer. Das Angebot wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes orientieren. Nach absolvierter Ausbildung erhalten alle Teilnehmer eine Urkunde bzw. ein Zertifikat von Labrador, Beagle & Co. Ein rechtlicher Anspruch auf die Erteilung des Zertifikats bzw. der Urkunde besteht nicht. Die Übergabe des Zertifikats bzw. Der Urkunde erfolgt nur bei Anwesenheit aller theoretischen und praktischen Einheiten, sowie dem Bestehen der Ausbildung.
Tipps zur Ernährung durch den Trainer basieren stets aus eigenen Erfahrungen mit den eigenen Hunden. Für jegliche Unverträglichkeit beim Hund des Hundehalters/Besitzers wird keine Haftung übernommen.
§15 Haftung und Haftungsausschluss
Der Kunde haftet für die von sich und seinem Hund verursachten Schäden gegenüber der Hundeschule und ihrer Trainer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde haftet ebenfalls für die verursachten Schäden der Begleitperson. Die Teilnahme an den verschiedenen Angeboten erfolgt, auch für Begleitpersonen, auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Begleitpersonen über die Versicherungs- und Haftungsbedingungen in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch sämtlicher Seminartage und die Benutzung des Geländes der Hundeschule erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Für Schäden und den eventuell daraus folgenden Kosten, welche aus dem Spiel zwischen oder im Umgang mit den Hunden entstehen können (z.B. Bisswunden) wird keine Haftung übernommen. Labrador, Beagle & Co & deren Trainer haften nicht bei Unfällen, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Tiere, Gegenstände oder Kraftfahrzeuge.
§16 Schadenersatzansprüche
Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber des Veranstalters sowie deren Inhabern, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen nicht. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes der Trainer.
§17 Nutzungsrechte der Seminarunterlagen
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Angebotsunterlagen oder Teilen davon behalten wir uns vor, sofern keine anderen Angaben gemacht werden. Kein Teil der Angebotsunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung der Labrador, Beagle & Co. oder der entsprechenden Hersteller in irgendeiner Form (Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren), auch nicht zum Zwecke der eigenen Angebotsgestaltung, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns Schadenersatzforderungen vor.
§18 Foto- und Videomaterial
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Fotos- und Videoaufzeichnungen, die der Veranstalter von Hund und Halter erstellt, auf der Homepage oder den Social Media Seiten des Veranstalters, veröffentlicht werden dürfen, für Werbemaßnahmen wie Flyer u.ä. und in in Angeboten genutzt oder für Weiterbildungszwecke von anderen Kunden genutzt werden dürfen. Labrador, Beagle & Co kann eine unentgeltliche Kopie der angefertigten Bild- und Tonträger verlangen.
§19 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Schkeuditz.
§20 Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten sind gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Es erfolgt keine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte.
Die private Aufnahme vom Bild oder Ton ist dem Teilnehmer nur nach Absprache gestattet. Die Veröffentlichung von privaten Video-, Ton- und Bilddateien auf externen Web-Sites und Printprodukten sind nicht gestattet. Alle Unterlagen (Schrift, Bild, Ton, Video) die von Labrador, Beagle & Co. ausgehändigt oder auf andere Weise zur Verfügung gestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung in keiner Form vervielfältigt oder weitergegeben werden.
Digitale Foto-, Video und Ton-Aufnahmen, die während eines Angebots des Veranstalters erstellt werden, sind Eigentum von Labrador, Beagle & Co. und dürfen nicht oder nur mit schriftlicher Genehmigung von Labrador, Beagle & Co. veröffentlicht werden. Wir bitten um eine schriftliche Mitteilung, falls Sie nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten.
§21 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§22 Vorbehalt
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt Labrador, Beagle & Co vorbehalten.
§23 Salvatorische Klausel
Eine etwaige Unwirksamkeit bzw. Nichtigkeit einer Bestimmung dieses Vertrages lässt die Wirkung dieses Vertrages im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine sinngemäße, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung am nächsten kommt.
Stand: 01.09.2024